Kurzarbeit

Kurzarbeit war eine gute und sinnvolle Lösung für die Probleme in der Corona Krise. Sie kann auch Unternehmen helfen, eine ander Notsituation zu überstehen.

Sie ermöglicht, dass Arbeitgeber mit fehlender Arbeit ihre Arbeitnehmer nicht entlassen müssen, sondern deren Bezahlung durch die Agentur für Arbeit sichergestellt bekommt. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Es ersetzt nämlich genau 2/3 des Entgeltes für die nicht in Anspruch genommene Arbeit. Die in Anspruch genommene Arbeit muss voll bezahlt werden. Tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 100 % des Netto-Verdienstausfalls sind möglich.

Wenn der Arbeitnehmer nicht bereits im Arbeitsvertrag die Zustimmung dazu erklärt hat, muss der Arbeitnehmer erst ausdrücklich zustimmen, damit der Arbeitgeber so vorgehen kann. Liegt aber wirklich Arbeitsausfall vor, sollten die Arbeitnehmer dies tun. Sie schützen damit ihren Arbeitsplatz.

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