Versetzung durch den Arbeitgeber – Was ist zulässig?
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht beliebig auf einen anderen Arbeitsplatz, in eine andere Abteilung oder an einen anderen Arbeitsort versetzen. Zwar erlaubt das sogenannte Weisungsrecht (§ 106 GewO) dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen. Dieses Recht ist jedoch durch den Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Vorgaben begrenzt. Insbesondere muss eine Versetzung nach billigem Ermessen erfolgen und die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen.
Ob eine Versetzung rechtmäßig ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind unter anderem die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, die konkreten Auswirkungen auf die Tätigkeit und den Arbeitsweg sowie die persönlichen Belange des Beschäftigten. Besteht ein Betriebsrat, sind zudem dessen Beteiligungsrechte zu beachten.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir prüfen, ob die angeordnete Versetzung rechtlich zulässig ist, und beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehören die außergerichtliche Zurückweisung einer rechtswidrigen Weisung, die Aufforderung zur Rücknahme der Versetzung und – sofern erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. Bei drohenden erheblichen Nachteilen kann auch ein gerichtliches Eilverfahren in Betracht kommen.
Wichtig: Verweigern Sie eine angeordnete Tätigkeit nicht vorschnell. Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben. Lassen Sie die Versetzung daher möglichst frühzeitig anwaltlich prüfen, um Ihre Rechte zu sichern und die richtigen Schritte einzuleiten.
